Die Brunnmeier & Becker Partnerschaftsgesellschaft mbB bietet alle „klassischen“ Steuerberatungsleistungen an, von der Erledigung der Buchhaltung über die Erstellung von Abschlüssen, die Fertigung von Steuererklärungen und die Begleitung von Betriebsprüfungen bis hin zur Einlegung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsmittel.
Unser Leistungsspektrum umfasst darüber hinaus die steuerstrategische Gestaltung komplexer Sachverhalte, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmens- und Vermögensnachfolgen, sowie Umstrukturierungen und Transaktionen von Unternehmen, die Durchführung von Due Diligence Prüfungen oder die Betreuung bei Selbstanzeigen.
Unser Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Hochschulabsolventen, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten begleitet Sie kompetent und engagiert von der Unternehmensgründung bis zur Veräußerung oder Liquidation in allen steuerlichen, bilanzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen.
Regelmäßig stellt sich für den Unternehmensgründer zunächst die Frage nach der optimalen Rechtsform. Das Angebot reicht vom Einzelunternehmen über die verschiedenen Formen der Personengesellschaft bis hin zu den Kapitalgesellschaften. Bei der Auswahl stehen auf den ersten Blick meist steuerliche Gesichtspunkte im Mittelpunkt. Aber auch zivil-, handels- und gesellschaftsrechtliche Aspekte, etwa die persönliche Haftung des Unternehmers, die sich aus der jeweiligen Rechtsform ergebenden Rechte und Pflichten oder die Übertragbarkeit der Unternehmensanteile, sollten dabei sorgfältig bedacht werden.
Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten berät zielorientiert bei der Wahl der Rechtsform und setzt diese für den Mandanten um, indem es die zur Gründung notwendigen Beschlüsse und Gesellschaftsverträge erstellt und erforderliche notarielle Beurkundungen und Registereintragungen vorbereitet und begleitet.
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten – jeweils steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich – insbesondere
Wir beraten und vertreten Privatleute und Unternehmen in allen Bereichen laufender Besteuerung.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:
Wir übernehmen für unsere Mandanten auf Wunsch die Lohn- und / oder Finanzbuchhaltung oder unterstützen diese bei der Einrichtung einer eigenen Buchhaltung.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:
Wir erstellen für unsere Mandanten steuer- und handelsrechtliche Einzel- und Konzern-Abschlüsse und andere periodische Rechnungslegungen oder unterstützen diese bei der selbstständigen Erstellung.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Als Steuerberater sind wir mit den von uns betreuten Unternehmen in der Regel bestens vertraut. Dieses interne Wissen sowie fundierte Branchenkenntnisse und betriebswirtschaftliche Expertise ermöglichen es uns, unsere Mandanten in existenziellen Situationen frühzeitig beratend zu unterstützen.
Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung erbringen wir unter anderen folgenden Leistungen:
Jeder unserer Steuerberater verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Außenprüfungen von Unternehmen (Betriebsprüfungen). Wir sind dadurch in der Lage, die Interessen unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung bereits in einem frühen Stadium überzeugend zu vertreten und bestmöglich durchzusetzen. Oft können hierdurch langwierige und kostenintensive Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren vermieden werden.
Kann mit der steuerveranlagenden Finanzverwaltung keine Einigung erzielt werden, setzen wir die Rechte und Ansprüche unserer Mandanten selbstverständlich auch in Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzämtern sowie – nach einer sorgfältigen Prüfung der Erfolgsaussichten – auch klageweise vor den Finanzgerichten und in Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof konsequent durch.
Persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen ändern sich. Unternehmer und Unternehmen reagieren auf solche Änderungen in vielfältiger Weise: Unternehmen werden umstrukturiert, eingebracht, verschmolzen und gespalten, sie ändern ihre Rechtsform, werden verkauft oder kaufen selbst andere Unternehmen bzw. Unternehmensteile. Für diese Maßnahmen gilt, dass die steuerlichen Folgen ohne eine vorangegangene kompetente Prüfung und ein auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichtetes steuerliches Konzept verheerend sein können.
Durch die Vielzahl der von uns betreuten Beratungsfälle und dank der laufenden spezifischen Fortbildung unserer Partner und Mitarbeiter verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Umwandlungssteuerrecht und in den verwandten einkommensteuerlichen Rechtsgebieten. Mit dieser stehen wir unseren Mandanten in jeder Phase der Umstrukturierung oder Transaktion zur Verfügung.
Wie gestalten und prüfen für unsere Mandanten unter anderem:
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Brunnmeier & Becker ist die steueroptimale Gestaltung der Übertragung von mittelgroßen und großen Vermögen an Partner, Kinder, Stiftungen oder andere Begünstigte, sei es zu Lebzeiten als Schenkung bzw. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, sei es von Todes wegen durch Testament oder Erbvertrag.
Hierbei gehen steuerliche und zivilrechtliche Beratung regelmäßig Hand in Hand. Unser diesbezügliches Leistungsangebot beinhaltet unter anderem die steuerliche und rechtliche Gestaltung der Nachfolge sowie die Bewertung des zu übertragenden privaten und / oder unternehmerischen Vermögens.
Auf Wunsch stehen unsere Partner auch als kompetente und durchsetzungsfähige Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Ist der Schenkungs- oder Erbfall bereits eingetreten, übernehmen wir für unsere Mandanten die steuerliche Deklaration.
Wir beraten und unterstützen Privatpersonen und Familien bei der Verwaltung ihrer Vermögen. Insbesondere prüfen wir die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Risiken von Vermögensanlagen, wie etwa Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Ebenso gestalten und prüfen wir neu einzugehende oder bereits bestehende Vertragsbeziehungen, etwa mit Dienstleistern, Banken, Versicherungen, Angestellten oder anderen Partnern, in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht und führen Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Schließlich fungieren wir als erster Ansprechpartner in allen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten.
Wesentliche Merkmale unserer Tätigkeit sind dabei, neben unserer fachlichen Expertise, die vom Berufsrecht der Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer garantierte Verschwiegenheit und Unabhängigkeit bei der Beratung.
Die Vermittlung von Vermögensanlagen ist grundsätzlich nicht Bestandteil unseres Leistungsspektrums.
Im Rahmen von Unternehmens- und Immobilientransaktionen ist die Übernahme steuerlicher Risiken regelmäßig von maßgeblicher Bedeutung für die Investitionsentscheidung des Erwerbers.
Wir analysieren für den Erwerber, aber auch für den Veräußerer eines Unternehmens, einer Immobilie oder einer Objektgesellschaft insbesondere die steuerliche Situation des Kaufobjekts und identifizieren die mit dem Erwerb bzw. der Veräußerung verbundenen steuerlichen Risiken (Tax Due Diligence). Zumeist geht dies mit einer Prüfung auch der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Implikationen der Transaktion einher (Legal bzw. Financial Due Diligence).
Über das Ergebnis unserer Prüfung berichten wir in der Regel schriftlich an unseren Mandanten. Von den so ermittelten Risiken und Chancen hängen nicht selten Transaktionsstruktur und Vertragsgestaltung ab. Oft wirkt sich das Prüfungsergebnis auch unmittelbar auf die Höhe des Kaufpreises und die Art und Weise seiner Zahlung aus.
Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige ist vor Abgabe stets sorgfältig zu prüfen, denn eine unvollständige oder sonst fehlerhafte Selbstanzeige wirkt nicht strafbefreiend. Vielmehr droht in diesem Fall die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung.
Brunnmeier & Becker haben in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich Selbstanzeigen und Nacherklärungen vorbereitet und begleitet.
Wir beraten Sie bei Bedarf diskret und zuverlässig in steuerrechtlichen Konfliktsituationen.